Führerscheine und Führerscheinklassen
Wenn Sie bereits 18 (17) Jahre alt sind, können Sie die Klasse B
( BF17, BE, B96, B197, BF197 ) PKW bis 3.5t erwerben. Zur Grundausbildung gehören, neben der theoretischen und praktischen Ausbildung, die vorgeschriebenen Sonderfahrten und Unterrichte.
Klasse A Krafträder ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW. Das Mindestalter liegt bei 24 Jahre bei Direkteinstieg und 21 Jahre (SZ 80) für Dreirädrigen Kraftfahrzeuge oder 20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz Klasse A2.
Für die Motorraderlaubnis, Klasse A 2 (beschränkt) ist ebenfalls ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Damit können Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW - 48 PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Klasse A1 Krafträder ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW - 15 PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.
Klasse AM bereits ab 15 Jahren ( 45 km/h Roller / Micro Car )
Unser Team bildet für jede Klasse aus, außer D Klassen (BUS)