Achtung!! Achtung !!
Zahlungsart - Vorkasse:
Bei uns in der Fahrschule gilt Vorkasse.
Die jeweiligen Beträge für Fahrstunden, Lehrmaterial, Theorie und Praxisprüfung und auch beim Wiederholen der Theorie und Praxisprüfung werden die Beträge vor der Dienstleistung fällig.
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Ausreichende Entschuldigung bei Nichterscheinen zur Fahrerlaubnisprüfung / Fahrstunde(n)
Sollten die Bewerber aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen
Prüfung / praktischen Fahrstunden teilnehmen können, benötigen wir ab dem genannten Datum ein ärztliches Attest.
Das Attest muss die folgenden Informationen enthalten:
Titel des Dokumentes: Attest
Vor-/Nachname, Anschrift und Geb.-Datum des Bewerbers
Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im
Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann
Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum.
Sollte ein Verwendungszweck vorhanden sein, muss dieser zur Vorlage bei TÜV SÜD,
der Technischen Prüfstelle lauten.
Bitte per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com und Fahrschule-Rockinger@t-online.de unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums
und der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat
grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen.
Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 3 Tagen nach dem
Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com und Fahrschule-Rockinger@t-online.de (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe:
Max 5 MB) eingegangen sein.
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Euer FS Team JR